Foto: Erbhof der Familie Prigge

Die Höfeordnung in Westfalen

Die „alten Sachsen“ lassen grüßen. Schon der römische Geschichtsschreiber Tacitus berichtete etwa 100 Jahre nach Christus in seiner „Germania“ über germanische Rechtsgewohnheiten: „Doch als Erben und Rechtsnachfolger hat jeder nur die eigenen Söhne, und es gibt kein Testament.“ Germania Handschrift “Codex Aesinas 8” Alexander Leischner CC BY-SA3.0 de Im Verlaufe des Mittelalters bis hin zur…